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Vergaberecht Neuerungen

Ausblick neues Vergaberecht: Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung 2009.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung findet sich unter der Randnummer 427 ff. ein Passus zum Vergaberecht, wo Eckpunkte einer Reform des Vergaberechts dargelegt werden.

Die Koalition unterstreicht zunächst das Erfordernis eines leistungsfähigen, transparenten, mittelstandsgerechten und unbürokratischen Vergaberechts für die deutsche Wirtschaft.

Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und insbesondere gestrafft werden.

Das vordringliche Ziel bestehe dabei darin, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.

Dabei wird insbesondere eine Stärkung der Transparenz im Unterschwellenbereich angestrebt. Dazu sollen die Erfahrungen aus der Anhebung der Schwellenwerte in der VOB und VOL evaluiert und die Ergebnisse bei der Reform des Vergaberechts berücksichtigt werden. Bestandteil der Reform des Vergaberechts soll ein wirksamer Rechtsschutz bei Unterschwellenaufträgen sein.

Darüber hinaus spricht sich die Koalition für eine Prüfung und ggf. Korrektur der im Jahre 2009 eingeführten Berücksichtigung vergabefremder Aspekte im GWB aus. Ein Gesetzentwurf für ein reformiertes Vergaberecht soll bis zum Ende des Jahres 2010 vorgelegt werden.

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Eingetragen am:
02.11.2009

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